Kanton St. Gallen · Ostschweiz

Solar­förderung
Kanton St. Gallen 2026

Profitieren Sie von der Einmalvergütung, kantonaler Energieförderung und dem SAK-Rückspeisetarif. Berechnen Sie jetzt Ihr persönliches Solarpotenzial für die Ostschweiz.

0h Sonnenstunden / Jahr
CHF 0 EIV Grundbeitrag
CHF 0/kWp EIV Leistungsbeitrag

Solarenergie im Kanton St. Gallen

Die Ostschweiz bietet ideale Voraussetzungen für die solare Energiegewinnung. Vom Bodensee bis ins Toggenburg – das Solarpotenzial ist enorm.

1'520 Sonnenstunden

Der Kanton St. Gallen verzeichnet durchschnittlich 1'520 Sonnenstunden pro Jahr. Besonders die Bodensee-Region und südexponierte Lagen im Rheintal profitieren von überdurchschnittlichen Einstrahlungswerten.

Installierte Leistung

Der Kanton St. Gallen hat in den letzten Jahren massiv zugelegt: Die installierte PV-Leistung wächst jährlich zweistellig. Immer mehr Industrie- und Gewerbedächer werden mit Solaranlagen ausgestattet.

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Ostschweizer Energiewende

Die Ostschweizer Kantone treiben die Energiewende gemeinsam voran. St. Gallen setzt auf erneuerbare Energien und fördert den Ausbau von Photovoltaik mit attraktiven kantonalen Zusatzbeiträgen.

Förderung für Solaranlagen
im Kanton St. Gallen

Bund, Kanton und die SAK unterstützen Ihre Investition in Solarenergie. Hier finden Sie alle relevanten Fördermöglichkeiten auf einen Blick.

Bund

Einmalvergütung (EIV)

CHF 350 Grundbeitrag
CHF 320 /kWp Leistungsbeitrag

Die Einmalvergütung des Bundes (Pronovo) bildet die Basis der Solarförderung. Der Grundbeitrag plus der leistungsabhängige Beitrag machen Ihre Solaranlage wirtschaftlich attraktiv.

Kanton SG

Kantonale Energieförderung

Zusatzbeitrag für Batteriespeicher

Der Kanton St. Gallen ergänzt die Bundesförderung mit eigenen Programmen. Besonders attraktiv: Zusatzbeiträge für Batteriespeicher, die den Eigenverbrauch maximieren und das Netz entlasten.

SAK

SAK Rückspeisetarif

Vergütung für eingespeisten Strom

Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) vergüten den ins Netz eingespeisten Solarstrom. Der Rückspeisetarif variiert saisonal und bietet eine verlässliche Einnahmequelle über die gesamte Lebensdauer Ihrer Anlage.

Steuern

Steuerlicher Abzug

100 % abzugsfähig

Die Investitionskosten für Solaranlagen sind im Kanton St. Gallen vollumfänglich von den Einkommenssteuern abziehbar – sowohl bei den Kantons- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer.

Einmalvergütung nach Anlagengrösse

Anlagengrösse Grundbeitrag Leistungsbeitrag Total EIV CHF / kWp
5 kWp CHF 350 CHF 1'600 CHF 1'950 CHF 390
10 kWp CHF 350 CHF 3'200 CHF 3'550 CHF 355
15 kWp CHF 350 CHF 4'800 CHF 5'150 CHF 343
20 kWp CHF 350 CHF 6'400 CHF 6'750 CHF 338

Alle Angaben gemäss aktuellen Fördersätzen 2026. Zusätzliche kantonale Beiträge und SAK-Vergütung nicht inbegriffen.

Neue Gesetze 2026: Was ändert sich für Solaranlagen in der Schweiz?

Das Jahr 2026 bringt weitreichende Änderungen für Solaranlagenbetreiber. Vom neuen Energiegesetz über den Winterstrom-Bonus bis zur Eigenmietwert-Reform – ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für den Kanton St. Gallen bedeuten.

Neues Energiegesetz (LEG)

Das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (LEG) tritt 2026 in Kraft und setzt ambitionierte Ziele für den Ausbau der Solarenergie in der Schweiz. Die Ausbauziele für Photovoltaik wurden nochmals nach oben korrigiert, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.

Für Hauseigentümer im Kanton St. Gallen bedeutet dies: Die Rahmenbedingungen für Solaranlagen werden weiter verbessert. Die Einmalvergütung bleibt als zentrales Förderinstrument bestehen, und die Fördersätze wurden stabilisiert. Gleichzeitig werden Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) erleichtert, was besonders in Mehrfamilienhäusern und gemischten Überbauungen attraktiv ist.

Das LEG schafft die gesetzliche Grundlage für den massiven Ausbau der Solarenergie – mit klaren Zielen und vereinfachten Prozessen für alle Kantone.

Winterstrom-Bonus

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Winterstromproduktion. Der Bund fördert neu Solaranlagen, die einen besonders hohen Anteil ihres Stroms im Winterhalbjahr produzieren. Dieser Winterstrom-Bonus belohnt Anlagen mit steiler Neigung, Fassadenanlagen und alpine Installationen.

Für die Ostschweiz ist dies besonders relevant: Fassadenanlagen an Gebäuden im Rheintal und Toggenburg können überproportional vom Winterstrom-Bonus profitieren. Die steilere Sonneneinstrahlung im Winter wird optimal genutzt, und die Schneereflektion in höheren Lagen erhöht den Ertrag zusätzlich.

Der Winterstrom-Bonus ergänzt die bestehende Einmalvergütung und kann die Wirtschaftlichkeit einer Anlage in St. Gallen spürbar verbessern. Besonders bei Neubauten lohnt es sich, die Fassadenintegration von Beginn an mitzuplanen.

Eigenmietwert-Reform

Die lang diskutierte Reform des Eigenmietwerts bringt 2026 wesentliche Änderungen für Hauseigentümer – und damit auch für Solaranlagen-Investoren. Die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von energetischen Sanierungen.

Wichtig für St. Galler Hauseigentümer: Die Abzugsfähigkeit von Investitionen in Solaranlagen bleibt als Ausnahme erhalten. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass der steuerliche Anreiz für erneuerbare Energien ein zentrales Instrument der Energiewende ist. Die genaue Ausgestaltung im Kanton St. Gallen wird durch das kantonale Steuergesetz geregelt.

Trotz Eigenmietwert-Reform: Investitionen in Solaranlagen bleiben steuerlich abzugsfähig – ein starkes Signal für die Energiewende.

Beschleunigtes Bewilligungsverfahren

Mit dem neuen Energiegesetz werden die Bewilligungsverfahren für Solaranlagen schweizweit harmonisiert und beschleunigt. Anlagen auf bestehenden Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind grundsätzlich nur noch meldepflichtig – das aufwändige Baubewilligungsverfahren entfällt in den meisten Fällen.

Die Meldefrist wird auf wenige Tage verkürzt, und die Behörden müssen innert kurzer Frist reagieren. Einsprachen gegen Solaranlagen werden eingeschränkt, sofern keine schützenswerten Interessen betroffen sind. Dies reduziert die Planungsunsicherheit erheblich und beschleunigt den Weg von der Idee zur fertigen Anlage.

Für grössere Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in Schutzzonen gelten weiterhin spezifische Regelungen. Im Kanton St. Gallen arbeitet das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation an einer pragmatischen Umsetzung dieser Vorgaben.

Was bedeutet das für den Kanton St. Gallen?

Der Kanton St. Gallen nimmt in der Ostschweizer Energiewende eine Schlüsselrolle ein. Das SAK-Netz, eines der grössten Verteilnetze der Schweiz, wird kontinuierlich für die dezentrale Einspeisung von Solarstrom ausgebaut. Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke investieren gezielt in Smart-Grid-Technologien, um die wachsende Zahl von PV-Anlagen optimal zu integrieren.

Die Bodensee-Region bietet besonders attraktive Bedingungen: Die Reflexion über der Wasseroberfläche, die moderate Höhenlage und die südliche Exposition vieler Siedlungen führen zu überdurchschnittlichen Erträgen. Gemeinden wie Rorschach, Arbon und Romanshorn verzeichnen bereits heute eine hohe PV-Dichte und dienen als Vorbild für die Region.

Die Textil- und Industriegebäude im Kanton St. Gallen bieten enormes Potenzial: Grosse, zusammenhängende Dachflächen sind ideal für leistungsstarke Solaranlagen.

Ein besonderes Potenzial liegt in den historischen Textil- und Industriegebäuden des Kantons. Viele dieser Gebäude verfügen über grosse, zusammenhängende Dachflächen, die sich hervorragend für leistungsstarke PV-Anlagen eignen. Die Kombination aus kantonaler Förderung, SAK-Rückspeisetarif und steuerlichen Vorteilen macht solche Projekte wirtschaftlich besonders interessant.

Regionale Vorteile für St. Galler Solaranlagen

01

SAK Partnerschaft

Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) sind mehr als nur Netzbetreiber. Als regionaler Energieversorger bieten sie attraktive Rückspeisetarife, unkomplizierte Netzanschlussverfahren und kompetente Beratung für PV-Anlagenbetreiber in der gesamten Region.

02

Ostschweizer Industrie

Der Kanton St. Gallen ist ein bedeutender Industriestandort. Unternehmen aus der Textil-, Maschinen- und Nahrungsmittelindustrie entdecken ihre Dächer als Energiequelle. Grosse Industrieanlagen profitieren besonders von hohem Eigenverbrauch und kurzen Amortisationszeiten.

03

Bodensee-Region

Die Lage am Bodensee bietet klimatische Vorteile: Milde Winter, moderate Temperaturen im Sommer und die Lichtreflexion über dem See sorgen für gute Einstrahlungswerte. Die Region um Rorschach und das Rheintal gehört zu den ertragreichsten Solarstandorten der Ostschweiz.

Was kostet eine Solaranlage in St. Gallen?

Beispielrechnung für ein typisches Einfamilienhaus im Kanton St. Gallen mit einem 10-kWp-System auf einem Satteldach.

Anlagengrösse 10 kWp
Bruttoinvestition CHF 22'000
Einmalvergütung (EIV) − CHF 3'550
Kantonaler Zusatzbeitrag − CHF 1'000*
Steuerersparnis (ca.) − CHF 3'500
Effektive Nettokosten CHF 13'950
ca. CHF 1'800 Jährliche Einsparung
ca. 8 Jahre Amortisationsdauer
25+ Jahre Lebensdauer

* Beispielhafter kantonaler Zusatzbeitrag inkl. Batteriespeicher-Förderung. Effektive Steuerersparnis abhängig vom steuerbaren Einkommen. Alle Werte sind Richtwerte.

Wussten Sie schon?

Spannende Fakten rund um Solarenergie im Kanton St. Gallen und der Schweiz.

180 kWh pro m²

Solarpanels erzeugen in der Schweiz durchschnittlich 180 kWh pro Quadratmeter und Jahr – in der Ostschweiz dank guter Einstrahlungswerte besonders lohnend.

🌤️ Auch bei Wolken

Selbst bei bewölktem Himmel produzieren Solarmodule noch rund 25 % ihrer Maximalleistung. Diffuses Licht reicht für eine konstante Grundproduktion.

❄️ Schnee-Bonus

Schnee reflektiert Sonnenlicht und kann den Ertrag um bis zu 10 % steigern. Gleichzeitig arbeiten Module bei Kälte effizienter als bei Hitze.

🔋 30–40 Jahre Lebensdauer

Moderne Solarmodule halten 30–40 Jahre und liefern nach 25 Jahren noch mindestens 85 % ihrer ursprünglichen Leistung.

💰 CHF 75'000 Ersparnis

Eine 10-kWp-Anlage spart über 25 Jahre bis zu CHF 75'000 an Stromkosten – dank SAK-Rückspeisetarif und Eigenverbrauchsoptimierung.

🇨🇭 1'520 Sonnenstunden in St. Gallen

Der Kanton St. Gallen verzeichnet rund 1'520 Sonnenstunden pro Jahr – die Bodensee-Region profitiert zusätzlich von Lichtreflexion über dem See.

🏠 Solarpflicht seit 2023

Seit 2023 gilt in der Schweiz eine Solarpflicht für Neubauten mit über 300 m² Gebäudefläche. In der Ostschweiz wächst der Solarausbau rasant.

🌍 4.5 Tonnen CO₂ einsparen

Eine 10-kWp-Solaranlage vermeidet rund 4.5 Tonnen CO₂ pro Jahr – ein wichtiger Beitrag zur Ostschweizer Energiewende.

Alle Fakten entdecken →

FAQ – Solaranlagen im Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen profitieren Sie von mehreren Förderinstrumenten: Die Einmalvergütung (EIV) des Bundes mit CHF 350 Grundbeitrag plus CHF 320 pro kWp, kantonale Energieförderung mit Zusatzbeiträgen insbesondere für Batteriespeicher, der SAK-Rückspeisetarif für eingespeisten Strom sowie die vollumfängliche steuerliche Abzugsfähigkeit der Investitionskosten.

Der Rückspeisetarif der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) variiert je nach Produkt und Jahreszeit. Die SAK bietet verschiedene Vergütungsmodelle an, die den ins Netz eingespeisten Solarstrom fair vergüten. Für eine genaue Berechnung Ihres Rückspeisetarifs empfehlen wir unseren PV-Rechner, der die aktuellen SAK-Tarife berücksichtigt.

In den meisten Fällen benötigen Sie keine Baubewilligung. Solaranlagen auf bestehenden Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind lediglich meldepflichtig. Seit 2026 gilt zudem ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren. Nur in Schutzzonen, bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei grösseren Fassadenanlagen kann eine ordentliche Baubewilligung erforderlich sein. Ihre Gemeinde gibt Ihnen hierzu verbindlich Auskunft.

Absolut. Mit durchschnittlich 1'520 Sonnenstunden pro Jahr liefert eine Solaranlage im Kanton St. Gallen sehr gute Erträge. Die Bodensee-Region profitiert zudem von Lichtreflexion über dem See. In Kombination mit den attraktiven Förderbeiträgen, dem SAK-Rückspeisetarif und den steuerlichen Vorteilen amortisiert sich eine Anlage in der Regel innerhalb von 8 bis 12 Jahren – bei einer Lebensdauer von über 25 Jahren.

Ja, die Investitionskosten für Solaranlagen sind im Kanton St. Gallen vollumfänglich als Liegenschaftsunterhalt von den Einkommenssteuern abziehbar. Dies gilt sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer. Die Eigenmietwert-Reform 2026 behält diese Abzugsmöglichkeit für energetische Sanierungen ausdrücklich bei. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 kann die Steuerersparnis mehrere Tausend Franken betragen.

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