Das Jahr 2026 bringt weitreichende Änderungen für Solaranlagenbetreiber. Vom neuen Energiegesetz über den Winterstrom-Bonus bis zur Eigenmietwert-Reform – ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für den Kanton St. Gallen bedeuten.
Neues Energiegesetz (LEG)
Das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (LEG) tritt 2026 in Kraft und setzt ambitionierte Ziele für den Ausbau der Solarenergie in der Schweiz. Die Ausbauziele für Photovoltaik wurden nochmals nach oben korrigiert, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.
Für Hauseigentümer im Kanton St. Gallen bedeutet dies: Die Rahmenbedingungen für Solaranlagen werden weiter verbessert. Die Einmalvergütung bleibt als zentrales Förderinstrument bestehen, und die Fördersätze wurden stabilisiert. Gleichzeitig werden Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) erleichtert, was besonders in Mehrfamilienhäusern und gemischten Überbauungen attraktiv ist.
Das LEG schafft die gesetzliche Grundlage für den massiven Ausbau der Solarenergie – mit klaren Zielen und vereinfachten Prozessen für alle Kantone.
Winterstrom-Bonus
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Winterstromproduktion. Der Bund fördert neu Solaranlagen, die einen besonders hohen Anteil ihres Stroms im Winterhalbjahr produzieren. Dieser Winterstrom-Bonus belohnt Anlagen mit steiler Neigung, Fassadenanlagen und alpine Installationen.
Für die Ostschweiz ist dies besonders relevant: Fassadenanlagen an Gebäuden im Rheintal und Toggenburg können überproportional vom Winterstrom-Bonus profitieren. Die steilere Sonneneinstrahlung im Winter wird optimal genutzt, und die Schneereflektion in höheren Lagen erhöht den Ertrag zusätzlich.
Der Winterstrom-Bonus ergänzt die bestehende Einmalvergütung und kann die Wirtschaftlichkeit einer Anlage in St. Gallen spürbar verbessern. Besonders bei Neubauten lohnt es sich, die Fassadenintegration von Beginn an mitzuplanen.
Eigenmietwert-Reform
Die lang diskutierte Reform des Eigenmietwerts bringt 2026 wesentliche Änderungen für Hauseigentümer – und damit auch für Solaranlagen-Investoren. Die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von energetischen Sanierungen.
Wichtig für St. Galler Hauseigentümer: Die Abzugsfähigkeit von Investitionen in Solaranlagen bleibt als Ausnahme erhalten. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass der steuerliche Anreiz für erneuerbare Energien ein zentrales Instrument der Energiewende ist. Die genaue Ausgestaltung im Kanton St. Gallen wird durch das kantonale Steuergesetz geregelt.
Trotz Eigenmietwert-Reform: Investitionen in Solaranlagen bleiben steuerlich abzugsfähig – ein starkes Signal für die Energiewende.
Beschleunigtes Bewilligungsverfahren
Mit dem neuen Energiegesetz werden die Bewilligungsverfahren für Solaranlagen schweizweit harmonisiert und beschleunigt. Anlagen auf bestehenden Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind grundsätzlich nur noch meldepflichtig – das aufwändige Baubewilligungsverfahren entfällt in den meisten Fällen.
Die Meldefrist wird auf wenige Tage verkürzt, und die Behörden müssen innert kurzer Frist reagieren. Einsprachen gegen Solaranlagen werden eingeschränkt, sofern keine schützenswerten Interessen betroffen sind. Dies reduziert die Planungsunsicherheit erheblich und beschleunigt den Weg von der Idee zur fertigen Anlage.
Für grössere Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in Schutzzonen gelten weiterhin spezifische Regelungen. Im Kanton St. Gallen arbeitet das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation an einer pragmatischen Umsetzung dieser Vorgaben.
Was bedeutet das für den Kanton St. Gallen?
Der Kanton St. Gallen nimmt in der Ostschweizer Energiewende eine Schlüsselrolle ein. Das SAK-Netz, eines der grössten Verteilnetze der Schweiz, wird kontinuierlich für die dezentrale Einspeisung von Solarstrom ausgebaut. Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke investieren gezielt in Smart-Grid-Technologien, um die wachsende Zahl von PV-Anlagen optimal zu integrieren.
Die Bodensee-Region bietet besonders attraktive Bedingungen: Die Reflexion über der Wasseroberfläche, die moderate Höhenlage und die südliche Exposition vieler Siedlungen führen zu überdurchschnittlichen Erträgen. Gemeinden wie Rorschach, Arbon und Romanshorn verzeichnen bereits heute eine hohe PV-Dichte und dienen als Vorbild für die Region.
Die Textil- und Industriegebäude im Kanton St. Gallen bieten enormes Potenzial: Grosse, zusammenhängende Dachflächen sind ideal für leistungsstarke Solaranlagen.
Ein besonderes Potenzial liegt in den historischen Textil- und Industriegebäuden des Kantons. Viele dieser Gebäude verfügen über grosse, zusammenhängende Dachflächen, die sich hervorragend für leistungsstarke PV-Anlagen eignen. Die Kombination aus kantonaler Förderung, SAK-Rückspeisetarif und steuerlichen Vorteilen macht solche Projekte wirtschaftlich besonders interessant.